I.

Nachstehende Bedingungen gelten für alle von und mit uns eingegangenen Rechtsgeschäften mit Unternehmern. Entgegenstehende Bedingungen unserer Geschäftspartner, zum Beispiel Einkaufsbedingungen, sind ausgeschlossen. Unsere Bedingungen haben in jedem Fall den Vorrang, auch wenn die entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftspartners nicht ausdrücklich von uns abgelehnt worden sind. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Geschäftspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Abänderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

II. Auftragsbestätigung

Für den Inhalt der Aufträge ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Ist eine Bestellung als Angebot zu qualifizieren, können wir dies innerhalb von zwei Wochen annehmen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Lieferung / Lieferfrist

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand den Betrieb verlassen oder die Versandbereitschaft angezeigt worden ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussnahme liegen. Grundsätzlich handelt es sich bei Lieferfristen um unverbindliche Liefertermine. Verbindliche Liefertermine sind zwingend schriftlich von uns zu bestätigen. Für den Fall des Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1,2 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit zumutbar. Erteilte Rahmenaufträge für mehrere Abrufeinteilungen haben generell eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten, es sei denn, es wurde eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.

IV. Abnahmepflicht / Schadenersatz

Nimmt der Kunde eine fest in Auftrag gegebene Stückzahl nicht oder nicht in vollem Umfang ab, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden geltend zu machen. Der uns entgangene Gewinn wird pauschal mit 20 % des Verkaufspreises bzw. Teilverkaufspreises als Schaden berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus entgangenem Gewinn entstanden ist.

V. Zahlungsbedingungen

Es gelten folgende Bedingungen:

10 Tage nach Rechnungseingang 2 % Skonto.

30 Tage nach Rechnungseingang netto.

Werkzeuge, die zur Erledigung von Aufträgen eines Bestellers angefertigt werden, berechnen wir in voller Höhe. Für die Werkzeuge gelten folgende Zahlungsbedingungen:

50 % bei Auftragserteilung,

50 % bei Empfang der Erstmuster.

Die Zahlung hat netto ohne Abzüge zu erfolgen.

Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 15.--€ zusätzlich zu den sonst entstandenen Kosten. Ist der Besteller mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber im Rückstand, ruht unsere Lieferverpflichtung. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, sind wir berechtigt, die weitere Erfüllung von Sicherheiten oder Vorauszahlungen abhängig zu machen und nach erfolgloser Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

VI. Preise /  Versand

Die Preise verstehen sich ab Lager, ohne Verpackung und ohne Transport. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Tritt nach Vertragsschluss oder Absendung unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Erhöhung der allgemeinen Preise für Energie oder eine sonstige wesentliche Erhöhung von Löhnen, Roh- oder Hilfsstoffen ein, so erfolgt eine neue Festsetzung des vereinbarten Verkaufspreises unter Berücksichtigung der erhöhten Gestehungskosten und der gültigen Preise.

VII. Werkzeuge

Wir bewahren die Werkzeuge für Nachbestellungen sorgfältig auf und pflegen sie. Die Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Kunden innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Lieferung keine weitere Bestellung eingegangen ist. Der Kunde hat dann die Werkzeuge auf eigene Rechnung und Gefahr abzuholen. Während der Aufbewahrung haften wir nicht für Beschädigung oder Zerstörung. Eine entsprechende Versicherung ist vom Kunden abzuschließen.

VIII. Gewährleistung

Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Rügen erkennbarer Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware in Textform vorzubringen, anderenfalls sind sie ausgeschlossen. Nicht rechtzeitig oder formgerecht gerügte offensichtliche Mängel schließen Gewährleistungsansprüche aus.

Branchenübliche Qualitäts-, Stärken-, Maß- und Farbabweichungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen sind handelsüblich;

bei Kunststoffteilen + / -  10 %.

bei Pappenerzeugnissen bis 500 Stück 30 %.

bis 3.000 Stück 20 %.

über 3.000 Stück 10 %.

Sie berechtigten weder zu Nachforderungen noch zu Kaufpreisminderungen oder sonstigen Gewährleistungsansprüchen.

Ist die Kaufsache mangelhaft, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung sind wir dann nicht verpflichtet, alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen zu tragen, wenn die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. In diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, wird die Haftung ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses bleibt unberührt.

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorgehend beschrieben ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dies gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Ist die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Urheberrechte

Sofern wir Gegenstände nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern, die wir vom Kunden / Besteller erhalten haben, herstellen, übernimmt der Kunde uns gegenüber die Gewähr dafür, dass durch Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

X. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er hat die Kaufsache insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Von uns während der Angebotsphase erstellte Muster und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen vom Besteller / Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden. Muster und Zeichnungen gehen erst bei vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über.

XI. Aufrechnungsausschluss

Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten ist Dietzenbach. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Offenbach/Main.

XIII. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der sonstigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Vereinbarung / Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck am Nächsten kommt.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Download der AGBs